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Praktische Prüfung

Voraussetzungen für die praktische Prüfung:

  • Die praktische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn die Theorieprüfung bestanden wurde.

  • und der Fahrlehrer die Prüfungsreife, nach Absolvierung der geforderten Ausbildungs- und Sonderfahrten, festgestellt hat.

  • Sowie der Kostenvorschuss vom TÜV bezahlt ist.

Dies ist natürlich bei jedem Fahrschüler zu einem unterschiedlichem Zeitpunkt.

Anmeldung zur praktischen Prüfung:
Sobald der Fahrlehrer die Prüfungsreife festgestellt hat, wird er mit dem Fahrschüler zusammen einen Prüfungstermin beim TÜV vereinbaren.



Terminmöglichkeiten beim TÜV:

  • grundsätzlich ist jeder Tag (Montag bis Freitag) von 7:30Uhr bis 16Uhr mit Absprache Fahrschüler/TÜV/Fahrschule möglich


"Bevor eine Terminvereinbarung für eine Praxisprüfung möglich ist müssen alle offenen Beträge bezahlt werden !!"

Benötigte Unterlagen für die Praxisprüfung:

  • Personalausweis / Reisepass



Ablauf der praktischen Prüfung:

  • Start der Prüfung ist beim TÜV in der Edisonstr. 15

  • nachdem sich der Prüfer bei Dir vorgestellt hat und Deine Identität mittels Personalausweis/Reisepass überprüft hat wird er Dir eine kurze Einweisung über den Ablauf der Prüfung geben.

  • Beginn der Prüfung (Technische Fragen, Prüfungsfahrt inkl. Grundfahraufgaben)

  • Nach der Prüfung wird Dir der Prüfer das Ergebnis der Prüfung mitteilen und dies mit Dir besprechen.

  • Egal ob bestanden oder nicht Du bekommst eine Email zugesendet, (oder können beim Prüfer einen QR-Code einscannen) wo Deine Leistung und Deine Fehler nochmals genau beschrieben werden.

  • Bei einer bestandenen Prüfung bekommst Du dann den Führerschein oder eine Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Prüfung, 

 

Wiederholung der praktischen Prüfung:
Die Prüfung kann alle zwei Wochen wiederholt werden.
Beim ersten nicht bestehen ist eine Verkürzung auf eine Woche möglich, sofern es keine gravierenden Mängel im Straßenverkehr gegeben hat und der Prüfer dies schriftlich bestätigt hat. In diesem Falle müssen vor erneuter Prüfung 5 Fahrstunden a 45Min. absolviert werden. 

Nicht erscheinen zur Prüfung oder Krankheit:

  • Bei nicht erscheinen wird die volle Prüfgebühr in Rechnung gestellt.

  • Bei Krankheit wird ein Attest benötigt. Dies ist innerhalb von zwei Tagen in der Fahrschule abzugeben da ansonsten die volle Prüfgebühr zur Zahlung fällig wird.

freundlich klimaneutral
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