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Freundlich, klimaneutral

Klasse C1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

 

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500Kg aber nicht mehr als 7500Kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750Kg.


Voraussetzungen:
 

  • Mindestalter 18Jahre

  • Unterricht ( 6x Grundstoff a 90 Min., 6x Spezialstoff Klasse C a 90 Min. oder  2x Pflicht Spezialstoff Klasse C a 90 Min bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D)

  • Fahrstunden ( Grundausbildung je nach Eignung plus Sonderfahrten: 3x Landstraße, 1x Autobahn, 1x Nacht je 45 Min. )

Klasse B erforderlich!


Prüfung:

  • Theoretisch

  • Praktisch (85 Min.)

Klasse C1E

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

 

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500Kg und

  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000Kg


Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750Kg nicht

  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000Kg


Voraussetzungen:
 

  • Mindestalter 18Jahre

  • Fahrstunden ( Grundausbildung je nach Eignung plus Sonderfahrten: 3x Landstraße, 1x Autobahn, 1x Nacht je 45 Min. )

Klasse C1 erforderlich!


Prüfung:

 

  • Praktisch (85 Min.)

Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

 

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500Kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750Kg.


Voraussetzungen:
 

  • Mindestalter 18Jahre

  • Unterricht ( 6x Grundstoff a 90 Min., 10x Spezialstoff Klasse C a 90 Min. oder  4x Pflicht Spezialstoff Klasse C a 90 Min bei Vorbesitz der Klasse D1 oder C1 oder 2x Pflicht Spezialstoff Klasse C a 90 Min bei Vorbesitz der Klasse D)

  • Fahrstunden ( Grundausbildung je nach Eignung plus Sonderfahrten: 5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Nacht je 45 Min. )

Klasse B erforderlich!


Prüfung:

  • Theoretisch

  • Praktisch (85 Min.)

Klasse CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit

 

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750Kg


Voraussetzungen:
 

  • Mindestalter 18Jahre

  • Fahrstunden ( Grundausbildung je nach Eignung plus Sonderfahrten: 5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Nacht je 45 Min. )

Klasse C erforderlich!

Bei gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE sind folgende Sonderfahrten Pflicht:

  • Solo: 3x Landstraße, 1x Autobahn, 0x Nacht je 45 Min.

  • Mit Anhänger: 5x Landstraße, 2x Autobahn, 3x Nacht je 45 Min.


Prüfung:
 

  • Theoretisch

  • Praktisch (85 Min.)

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