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Fahrerschulung Schlüsselzahl 196 für die Klasse B:

 

Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, musst Du

- seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
- mindestens 25 Jahren alt sein
- sowie eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
(4 Unterrichtseinheiten Theorie Klassenspezifisch zu 90 Minuten plus 5 Unterrichtseinheiten praktisch zu je 90 Minuten) absolviert haben, 

deren erfolgreicher Abschluss muss von einem Fahrlehrer/in bestätigt werden.

Hat der Fahrlehrer Zweifel, darf er die Schulung nicht bestätigen (eventuell fallen noch weitere Ausbildungsstunden als die mindest geforderten 5x90min. an).

 
Die Berechtigung, wird dann durch die Eintragung vom Ordnungsamt in dem Führerschein durch die Schlüsselzahl 196 gültig.

Eintragung beim Ordnungsamt
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, eines aktuellen biometrischen Lichtbildes und des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung.

Bitte beachte:

Die Fahrerschulung ist ideal für alle, denen ihr bisheriger „kleiner“ AM-Roller nicht mehr reicht und die etwas "flotter" im Straßenverkehr unterwegs sei wollen, für den macht die Schlüsselzahl 196 Sinn. 

Wer aber Kl. B 196 als Einstieg zu seiner „Motorradkarriere“ sieht, sollte sich das sehr genau überlegen.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, d.h. das mit dieser Berechtigung die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. 

Auch ist es so, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder nur in Deutschland geführt werden dürfen.

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