top of page

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 Km/h und

  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm oder

  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50ccm (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50ccm (bei Fremdzündungsmotoren) oder

  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder

  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und

  • Leermasse von nicht mehr als 350 Kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Voraussetzungen:

  •  Mindestalter 15 Jahre

  • Unterricht ( 12x Grundstoff a 90 Min., 2x Spezialstoff Klasse AM a 90 Min. )

  • Fahrstunden ( Grundausbildung je nach Eignung, keine Sonderfahrten )

Theorieunterricht verringert sich auf 6x Grundstoff wenn Sie schon im Besitz einer anderen Führerscheinklasse sind. (z.B. L)
Prüfung:

  • Theoretisch und Praktisch (55min.)

bottom of page