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Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50ccm oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum von mehr als 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und

  • Leistung von mehr als 15 kW

Voraussetzungen:
 

  • Mindestalter 24 Jahre (20 Jahre nach mind. zweijährigem Klasse A2 Vorbesitz)

  • Unterricht* ( 12x Grundstoff a 90 Min., 4x Spezialstoff Klasse A a 90 Min. )

  • Fahrstunden** ( Grundausbildung je nach Eignung plus Sonderfahrten: 5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Nacht je 45 Min. )

Theorieunterricht verringert sich auf 6x Grundstoff wenn Sie schon im Besitz einer anderen Führerscheinklasse sind. (z.B. AM, A1, B)
Prüfung:

  • Theoretisch

  • Praktisch (70 Min., bei zweijährigen Vorbesitz A1 nur 60 Min.)


* = Wenn der Bewerber bereits zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 ist, ist kein Theorieunterricht sowie keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
** = Um von A2 auf A aufzusteigen ist keine praktische Ausbildung sowie keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Dennoch muss sich der Fahrlehrer bevor er den Berwerber zur Prüfung vorstellt über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten überzeugen.

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