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Check Erste Hilfe Kurs Nürnberg, Spaßgarantie

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich des Check Erste Hilfe Kurses

 

1. Anmeldung

Zur Teilnahme an den Erste Hilfe Kursen bedarf es einer Anmeldung per Telefon, online, per E-Mail, Fax, Post oder persönlich.

2. Durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Check Erste Hilfe Kurses wird die Anmeldung verbindlich.

3. Die AGB werden mit der Buchungsbestätigung verschickt und damit durch den Empfänger akzeptiert.

 

2. Zahlungsbedingungen

1. Die Ausbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des Check Erste Hilfe Kurses.

2. Die fällige Lehrgangsgebühr ist im jeweiligen Lehrgang beim Kursleiter bar zu bezahlen. 

3. Für Unternehmen, die nicht über eine Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abrechnen, wird eine Rechnung erstellt.

 

3. Teilnahmebescheinigungen

1. Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn im Lehrgang alle Unterrichtsthemen abgehandelt worden sind und die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde.

2. Ersatz-Teilnahmebescheinigungen werden gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ausgegeben.

 

5. Stornierungen

1. Bis 3 Werktage vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 70% der Kursgebühr an.

2. Unter 3 Werktagen vor Kursbeginn fallen bei Stornierungen generell Kosten von 100% der Kursgebühr an.

3. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entfallen die Kosten.

4. Bei unentschuldigtem Fehlen am Lehrgangstag fallen Kosten von 100% an.

 

6. Kursabsage durch den Check Erste Hilfe

1. Bei Nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus Gründen höherer Gewalt oder plötzlicher Erkrankung des Ausbilders, kann ein Lehrgang durch den Check Erste Hilfe abgesagt werden. Es wird anschließend zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Darüber hinaus geltende Rechtsansprüche bestehen nicht.

 

7. Nebenabreden

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

8. Datenschutz

1. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter --------------

2. Die erhobenen Daten für die Erste Hilfe Kurse müssen lt. Unfallversicherungsträger 5 Jahre gespeichert werden.

3. Zum Zwecke der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen, werden die Daten an die Bildungsträger weiter gegeben.

 

9. Sonstiges

1. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Nürnberg

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.

 

Nürnberg, Januar 2024

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