top of page
16380618_5739638 (1).jpg

Öffentliches Verfahrensverzeichnis 

Gemäß EU-DSGVO hat die verantwortliche Stelle im Sinne der EU-DSGVO oder der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die festgelegten Angaben verfügbar zu machen.

Dieser Verpflichtung kommen wir hier unmittelbar nach und verzichten damit auf jeden individuellen Antrag.

 

1. Name der verantwortlichen Stelle

Fahrschule Wacker

 

2. Verantwortungsträger

Inhaber: Wacker Michael

Datenschutzbeauftragter: Wacker Michael

 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Fahrschule Wacker, Nordwestring 84, 90419 Nürnberg

 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

a) als Fahrschule

Ausbildung von Fahrschülern in den Klassen A, B, C, D, L, T, BE, CE, DE, Mofa

Berufskraftfahrerweiterbildubg

b) als Veranstalter von Perfektionstrainings und Sicherheitstrainings

 

5. Betroffene Personengruppe/n und Daten oder Datenkategorien

Personengruppen

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind:

  • Mitarbeiter

  • Lieferanten / Dienstleister

  • Fahrschüler

  • Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen

  • Berufskraftfahrer

Daten oder Datenkategorien

  • Adressdaten

  • Bankverbindungen

  • Daten zur Personalverwaltung und -steuerung

  • Abrechnungs- und Leistungsdaten

  • Fahrschülerdaten

  • Berufskraftfahrerdaten

 

 

6. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)

  • Interne Stellen, die an der Ausführung und Erfüllung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen)

  • Prüforganisation

 

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.

Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind.

Sollten Daten hiervon nicht berührt sein, werden sie gelöscht, sobald die unter . genannten Zwecke weggefallen sind.

 

8. Geplante Übermittlung in Drittstaaten (außerhalb EU)

Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten ist nicht geplant.

 

9. Allgemeine Beschreibung der Maßnahmen nach § 9 BDSG

Es wird eine Informationsstruktur gepflegt, die die Dokumentationsverfahren, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten bzw. des Inhabers(Geschäftsführers der Fahrschule und die acht Kontrollen der Anlage zu § 9 Satz 1 beinhaltet.

Damit wird zyklisch die Angemessenheit und die Effektivität des Datenschutzes des Betriebs überprüft. Bei Bedarf wird daraus ein Bericht erstellt.

bottom of page