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Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125ccm und

  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/Kg,

auch mit Beiwagen.


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum von nicht mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und

  • Leistung von bis zu 15 kW


Voraussetzungen:
 

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Unterricht ( 12x Grundstoff a 90 Min., 4x Spezialstoff Klasse A a 90 Min. )

  • Fahrstunden ( Grundausbildung je nach Eignung plus Sonderfahrten: 5x Landstraße, 4x Autobahn, 3x Nacht je 45 Min. )

Theorieunterricht verringert sich auf 6x Grundstoff wenn Sie schon im Besitz einer anderen Führerscheinklasse sind. (z.B. AM)


Prüfung:

  • Theoretisch

  • Praktisch (70 Min.)

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